Hausordnung des Kino Metropol Chemnitz
Liebe Gäste !
Kino ist ein Ort für Unterhaltung, Entspannung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Besucher in unserem Haus gelten.
Ohne Eintrittskarte läuft nichts!
Jeder Gast, der sich einen Film anschaut oder in unserem Haus aufhält, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein - und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren der Filmverleiher überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.
Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
Vorbestellte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, werden von uns in den freien Verkauf gegeben. Ausgenommen davon sind nur Reservierungen mit persönlichen Einladungen des Kinobetreibers.
"Schmuggler" sind in unserem Kino unerwünscht!
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren bzw. aus unseren Räumen entfernen bzw. entfernen lassen.
Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden. Filmpiraterie – das heißt jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Filmverleihfirmen gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen und Rucksäcke kontrollieren können.
Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Ablichten, Abfilmen, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Filmverleihern anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
"Störenfriede" erhalten "Platzverweis"!
Gästen, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, können wir den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorstellungen stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen sie aus unseren Räumen – ohne Erstattung des Eintrittspreises!
Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!
Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zum Schluss
Bei Stromausfall, Feuer, technischen Problemen usw. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort unserem Servicepersonal.
Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, die Theaterleitung, deren Stellvertretung oder das Kinopersonal ausgeübt. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen
Viel Spaß und gute Unterhaltung!
AGB des Filmtheaters Metropol Chemnitz
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Kino METROPOL Chemnitz erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen und die Hausordnung der Betreiberin Frau Maret Wolff im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtsverbindlich an.
1. Jugendschutz
Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung. Der Besuch des Kinos METROPOL Chemnitz unterliegt den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers aufgrund eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
2. Kartenverkauf
Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
Die Karten sind bar zu bezahlen.
3. Einlass
Der Veranstaltungsbereich wird dem Besucher 15 (fünfzehn) Minuten vor Vorstellungsbeginn zugänglich gemacht.
Ein Anspruch auf Einlass in eine laufende Vorstellung verfällt spätestens mit Beginn des Hauptfilmes. Der Einlass kann jedoch durch das Personal des METROPOL Chemnitz weiterhin gewährt werden.
Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.
4. Sitzplatzwahl
Bei den Vorführungen herrscht freie Sitzplatzwahl. Ansprüche hinsichtlich der Platzvergabe können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
5. Verlust von Wertgegenständen
Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für den Verlust von Wertgegenständen ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.
6. Wechselgeld und Eintrittskarten
Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
7. Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Kinogebäude nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.
8. Aufenthalt in den Räumen des METROPOL Chemnitz
Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen gleich welcher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
9. Filmen und Fotografieren
Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) sind am Veranstaltungsort nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).
10. Anweisungen des Kinopersonals / Rauchverbot
Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot im Kinosaal und auf den Toiletten ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.
11. Hausverbot
Der Betreiber und das Kinopersonal sind, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
12. Tiere
Hunde, ausgenommen Blinden, Führ- und Partnerhunde für behinderte Menschen, sowie andere Tiere dürfen zur Veranstaltung nicht mitgenommen werden. Weitere Informationen erhalten sie von unserem Personal.
13. Kinoprogramm-Änderungen
Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Filmes gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
Für Sonderveranstaltungen wie z.B. Vormittagsveranstaltungen in den Ferien kann es zu Verspätungen mit dem Filmbeginn kommen.
Wir bitten um Verständnis.
Weitere Hinweise können Sie der Hausordnung des METROPOL Chemnitz entnehmen.
Chemnitz 2016