Ab jetzt 2G



Auch wenn wir sehr gern alle Besucher:innen in unserem Hause willkommen heissen:

Ab Montag,  8. November 2021 verschärft die Landesregierung Sachsens die Zugangsvoraussetzungen für öffentliche Veranstaltungen und reagiert damit auf die anhaltend steigenden Corona Inzidenz Zahlen und die Krankenhaus-Bettenbelegungen.

Laut aktualisierter SächsCoronaSchVO gilt dann die 2G-Regel.

Zutritt erhält demnach nur, wer einen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringt.

  • Geimpfte Personen müssen per Impfausweis oder digitalem Impfzertifikat eine vollständige Impfung nachweisen, die nicht weniger als 14 Tage zurückliegen darf.
  • Genesene Personen müssen einen Genesenen-Nachweis vorlegen, der belegt, dass die Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Tests, auch tagesaktuell, werden nicht mehr anerkannt.

Ein Nachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren
dient der Schülerausweis als Nachweis der Testpflicht.

Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch das Personal vor dem Betreten des Kino-Foyers.

Wir freuen uns trotzdem über jede und jeden Einzelnen, der zu uns kommt.

Vielen Dank
Ihr Metropol Team