Auch wenn wir sehr gern alle Besucher:innen in unserem Hause willkommen heissen:
Seit Mittwoch 06. Oktober 2021 verzeichnet Chemnitz eine Inzidenz von über 35 fünf Tage in Folge und damit gelten Zutrittsbeschränkungen nach der SächsCoronaSchVO.
Nach der sogenannte 3G-Regel müssen wir Folgendes umsetzen:
Zutritt erhält demnach nur, wer einen Impf-, Genesenen- oder negativen Test-Nachweis erbringt.
- Geimpfte Personen müssen per Impfausweis oder digitalem Impfzertifikat eine vollständige Impfung nachweisen, die nicht weniger als 14 Tage zurückliegen darf.
- Genesene Personen müssen einen Genesenen-Nachweis vorlegen, der belegt, dass die Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Getestete Personen müssen einen negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorlegen, der im Falle eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und im Falle
eines PCR Tests nicht älter als 48 Stunden sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren
dient der Schülerausweis als Nachweis der Testpflicht.
Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch das Personal vor dem Betreten des Kino-Foyers.
Wir freuen uns trotzdem über jede und jeden Einzelnen, der zu uns kommt.
Vielen Dank
Ihr Metropol Team